Weg zum Führerausweis (Kat. B)

Überblick

Details

Auf dem Weg zum unbefristeten Führerausweis gibt es einige praktische und administrative Hürden zu überwinden.
Damit Du den Überblick nicht verlierst und keine Fristen verpasst, findest du nachfolgend eine Übersicht über alle wichtigen Themen und Termine auf dem Weg zum Führerausweis.

Was bedeutet Kategorie B?

Beschreibung
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750kg mitgeführt werden, sowie

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Mindestalter
17 Jahre mit einjähriger Fahrpraxis

oder

20 Jahre ohne einjährige Fahrpraxis

Gültigkeit des Lernfahrausweises
24 Monate

Lernfahrten
Begleitperson erforderlich

Zusätzliche Berechtigungen nach bestandener Prüfung
Kategorien B1, F, G, M

1. Nothelferkurs

Nothelferkurse beiunserem Partner Nothelfer am Bahnhof

Allgemein
Als erstes musst Du einen Nothelferkurs besuchen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Nothelferkurses erhältst du eine Bescheinigung. Diese ist dem Lernfahrgesuch im Original beizulegen.

Ausnahmen
Wer bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzt (sowie Ärzte und Pflegepersonal mit Diplom), sind vom Kursbesuch befreit.

Im Nothilfekurs erlernen Sie lebensrettende Sofortmassnahmen.
Diese ermöglichen es Ihnen, bei Verkehrsunfällen sicher Erste Hilfe zu leisten und bei medizinischen Notfällen die richtigen Massnahmen zu treffen. Der Kurs ist für Führerausweiserwerbende obligatorisch.

Inhalt
Auf abwechslungsreiche und spielerische Weise trainieren Sie in realistisch nachgestellten Szenen das sichere Verhalten nach einem Verkehrsunfall oder einem medizinischen Notfall. Der Kurs beinhaltet unter anderem folgende Themen:

- Verkehrsunfall
- Gefahren nach einem Verkehrsunfall erkennen
- Alarmierung
- Patientenbeurteilung und weitere Massnahmen
- Reanimation, BLS-AED

Der Unterricht vermittelt auf einfache Art viel praktisches Wissen und basiert auf den aktuellsten Richtlinien für Erste Hilfe.

Dauer
10 Stunden

Gültigkeit
6 Jahre gültig

Kosten
Fr. 120.-

2. Lernfahrgesuch

Formular ausfüllen
Fülle das Formular Lernfahrgesuch aus. Das Formular ist bei uns erhältlich, liegt aber auch auf der Gemeindeverwaltung, bei der Polizei und beim Strassenverkehrsamt auf. Es kann aber auch von der Website des Strassenverkehrsamt (link) geladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Unterschrift nicht vergessen!!!

Sehtest
Gehe mit dem ausgefüllten Formular zu einem anerkannten Optiker oder Augenarzt und lasse dein Sehvermögen überprüfen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Formular eingetragen.
2 Jahre gültig
verdieri optik, Neumarkt 15, 8400 Winterthur
Kosten ca. Fr. 15.-

Passfoto
Mach ein farbiges Passfoto (35 x 45 mm). Nicht ins Formular einkleben!!
Fotoanforderungen

Bestätigung der Identifikation bzw. Personalien
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, musst Du persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder im Strassenverkehrsamt vorbeigehen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto vorlegen.
(CH-Bürger: ID oder Pass, Ausländer: Original Ausländerausweis)
Gebühr: Fr. 20.-

Sie haben bereits einmal ein Gesuch eingereicht oder sind bereits im Besitz eines Führerausweises im Kredikartenformat können Sie das Gesuch per Post oder am Schalter direkt einreichen (ohne Identifikationsbestätigung).

3. Theorieprüfung

Allgemeines
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt unbeschränkt. Die Fragen sind am Computer zu beantworten.
Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.

Lernmittel erhalten Sie bei unserer Fahrschule oder im Fachhandel.
Anmeldung Theorielektion

Angaben zur Theorieprüfung
Art: Multiple Responses. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten.
Anzahl Fragen: 50
Max. Punktzahl: 150
Max. Fehlerpunkte: 15
Zeit (min.): 45

Anmeldung Theorieprüfung
Nach der Gesuchseinreichung erhalten Sie ein Login für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung.
Terminbuchung / Verschiebung Theorieprüfung
Gesuch Einzel- oder Kleingruppen-Theorieprüfung
Demoversion Theorieprüfung

Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich zum Besuch der praktischen Grundschulung.

Gültigkeitsdauer
unbeschränkt

Sprachen
Die Theorieprüfungen können in den Landessprachen deutsch, französisch und italiensch absolviert werden. Die Basistheorie (Auto/Motorrad) kann auch in englisch absolviert werden.

Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes
Allgemeine Verkehrstheorie (Kat A1, A, B1, B): Fr. 36.-- (pro Prüfung)
Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung (BPT/121): Fr. 45.-- (pro Prüfung)

4. Fahrstunden

Fahrstunden
Anmeldung zu Fahrstunden
Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises kannst Du nun endlich Fahrstunden in unserer Fahrschule nehmen. Du musst mit ca. 25 Fahrstunden rechnen. (Durchschnitt)
Die Anzahl der Fahrstunden hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Anzahl private Lernfahrten - ideal wären 75-80 Stunden private Lernfahrten
- Vorbildung (Motorrad Grundkurse, Traktorprüfung)
- Erfahrung im Verkehr (z.B. schon 2 Jahre mit dem Motorrad unterwegs)
- Alter - solange man jung ist, lernt man schneller
- Wie Sattelfest bin ich mit der Theorie
- Wie gut kann ich die Theorie ins praktische umsetzten
- Wie begabt bin ich feinmotorisch

Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist auf 2 Jahre befristet und kann weder verlängert noch unterbrochen werden. Es können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragt werden.

Private Lernfahrten
- Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur mit einer Begleitperson nach deren 23. Geburtstag unternommen werden, sofern diese seit mindestens drei Jahren den entsprechenden und unbefristeten Führerausweis besitzt.
- Der/die Begleiter/in muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.
- Elektrische Handbremsen sind zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.
- Lernfahrten sind grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz erlaubt. Bei jeder Lernfahrt muss ein "L" am Fahrzeug befestigt sein.
- Bei Lernfahrten gilt für den Lernfahrer und den Begleiter NULL PROMILLE.
- Die Begleitperson hat die volle Verantwortung gegenüber dem Lernfahrer und muss jederzeit eingreifen können.
- Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn alles andere prüfungsreif ist.

Gültigkeit / Neuerteilung
Verlängerungen bestehender Lernfahrausweise sind nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann wiederum ein Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie beantragt werden. Nach einer Neuerteilung müssen allerdings
Nothilfe- und Verkehrskunde-Kurs wiederholt werden, wenn deren Gültigkeit (Nothilfe: 6 Jahre; Verkehrskunde: 2 Jahre) abgelaufen ist.
Die Theorieprüfung muss wiederholt werden und ein Sehtest erbracht werden, sofern er länger als 24 Monate zurückliegt.
Allfällige ungenügende Prüfungen (Theorie oder Praktische) verfallen hingegen nicht und werden nach der Neuerteilung mitgezählt.
Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Lernfahrten ab 17 Jahren - Gilt erst ab 1. Januar 2021
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

5. Verkehrskunde

Anmeldung Verkehrskunde

Der Verkehrskundekurs (VKU)...
...ist obligatorisch
...dauert 4 x 2 Stunden
...kann nur mit gültigem Lernfahrausweis besucht werden
...muss vor der Anmeldung zur Praktischen Prüfung der Kategorien A1, A, B1 oder B gemacht werden.

Kursinhalt
1. Teil Gefahrenlehre, Sinnesorgane

2. Teil Verkehrsumwelt - Partnerkunde, Strassenkunde, Witterung und Zeit

3. Teil Fahrzeugsicherheit, Fahrphysik, Verkehrsbewegungslehre

4. Teil Verantwortung, Fahrfähigkeit, umweltbewusstes Fahren

Gültigkeit / Kosten
Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.

Ab 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen (VKU, Motorradkurse) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung) neu grundsätzlich unbefristet gültig.

Kosten
Fr. 190.-

6. Praktische Prüfung

Terminbuchung / Verschiebung Praktische Prüfung
Anforderungen Praktische Prüfung

Prüfungsanmeldung und Verschiebung
Wenn Du die praktische Fahrausbildung bei unserer Fahrschule abgeschlossen haben, können wir Dich online zur praktischen Führerprüfung anmelden.
Häufig sind alle die Termine schon einige Wochen im Voraus besetzt. Du musst mit einer Wartefrist von 3 bis 6 Wochen rechnen.
Nach dem Anmelden schickt Dir das Strassenverkehrsamt eine verbindliche Terminbestätigung.

Wenn Du den Termin verschieben willst, musst Du das spätestens vier Arbeitstage vor dem Termin melden. Wenn Du dich zu spät abmeldest oder an der Prüfung fehlst, musst Du die normale Prüfungsgebühr bezahlen.

Im Verhinderungsfall ist eine Abmeldung rechtzeitig, mindestens vier Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum, dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen. Verspätete oder versäumte Abmeldungen sind gebührenpflichtig.

Am Prüfungstag
Wir treffen uns 40 Minuten vor dem Termin am vereinbarten Treffpunkt und fahren gemeinsam zum Strassenverkehrsamt.

Nimm die Vorladung, den Lernfahrausweis, einen amtlichen Ausweis (ID oder Pass) und den eventuell bereits vorhandenen Führerausweis anderer Kategorien mit.

Die Prüfung dauert ca. 35 bis 45 Minuten und wird mit dem Fahrschulfahrzeug gemacht.

Nach bestandener Prüfung...
...wird Dir der Führerausweis auf Probe nach einigen Tagen per Post zugestellt.
...darfst Du mit dem entsprechenden Eintrag im Lernfahrausweis sofort fahren.
...wird bis zum Erhalt des Ausweises von Auslandfahrten abgeraten.
...dauert dir Probezeit 3 Jahre

Kosten
Fahrschule wintidrive Fr. 120.- (Einfahren 40 Minuten und zur Verfügung stellen des Fahrzeuges während der Prüfung)
Strassenverkehrsamt Fr. 134.-

7. Führerausweis auf Probe

Anmeldung WAB Kurs Winterthur

ACHTUNG
Gute Deutschkenntnisse sind erforderlich. Ev. muss auf eigene Kosten ein Dolmetscher organisiert werden.
Der Kurs muss mit dem eigenen Fahrzeug absolviert werden, beim Veranstalter kann aber auch ein Fahrzeug gemietet werden.

Allgemein
Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn keine Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften begangen worden sind, welche zum Entzug des Führerausweises führen. Ansonsten wird die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert.

Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der Weiterbildung automatisch ausgestellt.

Kosten
Fr. 350.-

Dauer des Kurses
7 Stunden

WAB-Kurse
Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.
Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.

Obligatorische Weiterausbildung ab 1. Januar 2020
Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Weitere Infos
www.2phasen.ch
www.fuehrerausweise.ch

Anforderungen

Anforderungen der praktischen Prüfung Kat. B

  • Korrekte, weitgehend automatisierte Fahrzeugbedienung

  • Frühzeitiges erkennen von Gefahrensituationen und entsprechendes Verhalten

  • Vorschriftsgemässe Benutzung von Fahrbahn und Fahrstreifen

  • Richtige Blicksystematik: Ziel - Innenspiegel - Ziel - Aussenspiegel - Ziel - Seitenblick - Blinken - Einspuren

  • Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel

  • Differenzierte Fahrweise: den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit

  • Vorausschauendes Befahren von Verzweigungen unter Beachtung angemessener Vorsichtsmassnahmen

  • Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts

  • Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinander fahren (2 Sekunden-Regel)

  • Die Anliegen des Umweltschutzes - bezüglich Lärm und Abgase - berücksichtigende Fahrweise (ecodrive)

  • Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber den öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen

  • Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer

  • Korrektes und sinnvolles Überholen

  • Den besonderen Verhältnissen beim Befahren von Autobahnen und Autostrassen bewusst sein

  • Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen

  • Selbständiges Fahren nach Wegweisern

  • Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle

  • Wenden mit Benutzung einer Einfahrt usw.

  • Rückwärtsfahren: geradeaus, in Kurven und in Kreuzungen

  • Parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen. (Max. 2 Korrekturen)

  • Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen

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